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Innerhalb welcher Frist muss ich eine Schadenmeldung einreichen?

Eine Schadenmeldung muss innerhalb von 2 Werktagen nach dem Lieferdatum eingereicht werden. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob bereits eine Kostenaufstellung vorliegt. Sie können die Meldung zuerst einreichen und den Reparaturkostenvoranschlag später nachreichen.

Nach Ablauf der Frist von 2 Werktagen eingereichte Schadenmeldungen werden möglicherweise nicht akzeptiert. Handeln Sie daher schnell, wenn Sie bei der Lieferung einen Schaden feststellen.