Wann fällt eine Wartezeitgebühr an?
Eine Wartezeitgebühr fällt an, wenn der Frachtführer am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit an der Abholstelle eintrifft, das Fahrzeug jedoch nicht ladebereit ist. Die ersten 30 Minuten sind kostenlos. Dauert die Wartezeit länger als 30 Minuten, wird für jeden weiteren zusammenhängenden Zeitraum von 30 Minuten eine Gebühr berechnet.
Um Wartezeitgebühren zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit abholbereit ist und die im Auftrag angegebenen Öffnungszeiten korrekt sind.